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Programm

Schutzkonzept für die «Wii-Wanderig» und «Sagifisch» 2021 Träger:
 
OK-Herbstfest Buchberg, Rebbaugenossenschaft und Gattersagi Buchberg


Ausgangslage
Das OK Herbstfest 2022, die Rebbaugenossenschaft (und angeschlossene Weinproduzenten aus Buchberg) sowie die Gattersagi Buchberg haben sich, zusammen mit weiteren Dorfvereinen entschieden, am 25./26. September 2021 einen Anlass unter Berücksichtigung der aktuellen Schutzvorgaben des Bundes durchzuführen. Der Anlass findet auf dem Areal der Mehrzweckhalle Buchberg (innen und aussen), der Gattersagi Buchberg und in den Rebbergen von Buchberg statt. Die Zahl der Besuchenden (inkl. Helferinnen und Helfer) ist auf dem Areal Mehrzweckhalle und Gattersagi auf
500 Personen beschränkt.

Der Anlass findet im Aussenbereich ohne Zertifikatspflicht statt. In sämtlichen Innenräumen auf dem Areal der Mehrzweckhalle (inkl. Entsorgung) und der Gattersagi (Museum) gilt für Besucher eine Zertifikatspflicht.
An den Aussenständen (Degustationen im Rebberg) und im Aussenbereich der Entsorgung (Lounge
TV) gilt ebenfalls keine Zertifikatspflicht.

Zielsetzung
Ziel der organisierenden Trägervereine ist eine möglichst normale Durchführung der «Wii-Wanderig» und des «Sagifisch» 2021. Dies unter Einhaltung der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» des Bundes vom 06. September 2021 und eines angemessenen Schutzes der Gesundheit sowohl der Besucherinnen und Besucher als auch der Helferinnen und Helfer. Hierbei setzen wir im hohen Masse auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung.

Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

Allgemein
Jede Person beachtet die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu Hygiene und Verhalten bei der COVID-19-Epidemie. Unter Berücksichtigung des entsprechenden Schutzkonzepts des Bundes ist die Personenzahl auf 500 beschränkt (gilt für das Hauptareal MZH/Gattersagi.  Nur gesunde und symptomfreie Personen kommen an den Anlass. Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause, rufen ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin an und
befolgen deren Anweisungen.
 
  • Die Gästegruppen (Tische) sollten sich nach Möglichkeit nicht vermischen.
  • Oberflächen (Kontaktflächen) werden regelmässig gereinigt (Ausgabestellen, Tische, etc.).
  • Abfalleimer werden regelmässig geleert.
  • Auf Händeschütteln wird verzichtet.
  •  In den Innenräumen der Mehrzweckhalle, der Entsorgung, der Gattersagi und in den Innenräumen der Aussenstände (Rebhäuser) herrscht Zertifikatspflicht.
  • Das aktuelle BAG-Plakat wird an verschiedenen Orten auf dem Hauptareal platziert.
  • Wenn immer möglich soll mit TWINT bezahlt werden.
  • An gesamten Anlass herrscht ein allgemeines Tanzverbot.
  • In den Shuttlebussen herrscht eine strikte Maskenpflicht für sämtliche Besucherinnen und Besucher sowie für das Personal.

Personenzahl-Beschränkung / Kontaktdaten / Abstände
  • Es werden nur 500 Personen (inkl. Helferinnen und Helfer) zugelassen (betrifft nur das Hauptareal MZH/Gattersagi).
  • Es werden keine Kontaktdaten erfasst.
  • Die Kontaktdaten der Helferinnen und Helfer werden vom Veranstalter zwingend erfasst.
  • Im Aussenbereich wird der Abstand zwischen den Gästegruppen (1.5 Meter) eingehalten.
  • Die Tische werden entsprechend platziert.
  • Im Aussenbereich können mehrere Gästegruppen an grossen Tischen platziert werden. DerAbstand zwischen den Gruppen soll sichergestellt werden. Das Servicepersonal hat Weisungsbefugnis und weist die Gäste nötigenfalls auf den korrekten Abstand hin.
  • Im Innenbereich muss zwischen den Gästegruppen kein Abstand eingehalten werden.
     
Zertifikatspflicht / Kontrollen
  • Die Zertifikatspflicht herrscht in allen Innenräumen der Veranstaltung (auch auf der Wii-Wanderig), dem Museum, dem Sagi-Kino und dem Gottesdienst vom Sonntag für Personen ab 16 Jahren.
  • Die Kontrolle der Zertifikate erfolgt beim Eingang zur Turnhalle (im Foyer).
    Nur dieser Eingang ist für die Besucher zugänglich. Der hintere Eingang wird gesperrt.
  • Die Kontrolle der Zertifikate auf der Wii-Wanderig erfolgt an den entsprechenden Standorten direkt durch das Personal.
  • Die Kontrolle der Zertifikate erfolgt mittels «COVID Certificate Check»-App des Bundes. Der Abgleich mit einem amtlichen Fotoausweis (Pass, ID, Fahrausweis) ist zwingend.
  • Kontrollierte Besucher werden entsprechend gekennzeichnet (mit einem Stempel) und müssen das Zertifikat für einen anderen Innenraum nicht mehr vorweisen.
  • Für den Eingangsbereich der Mehrzweckhalle und zu den Toiletten muss kein Zertifikat vorgewiesen werden. Besucher und Helfer müssen jedoch eine Hygienemaske tragen. Diese Regelung gilt sinngemäss für alle WC-Anlagen auf der Wii-Wanderig.
  • Helferinnen und Helfer müssen nicht auf das Zertifikat überprüft werden.
  • Helferinnen und Helfer, welche ebenfalls über ein Zertifikat verfügen, können auch in den Innenräumen von der Maskenpflicht befreit werden. Das Zertifikat ist ebenfalls zu prüfen. Der Entscheid zur Aufhebung der Maskenpflicht obliegt den Vereinsverantwortlichen.
     
Helferinnen und Helfer
  • Alle Helferinnen und Helfer reinigen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife oder einem Händedesinfektionsmittel.
  • Mitarbeitende und andere Personen halten grundsätzlich 1.5 Meter Abstand zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz sollen die Helfenden durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen geschützt werden.
  •  Zwischen Besucher und Helfer findet kein Körperkontakt statt. Davon ausgenommen sind medizinische Notfälle.
  • Für das Servicepersonal ist das Tragen einer Hygienemaske in den Innenräumen obligatorisch. Für Mitarbeitende mit Zertifikat kann die Maskentragepflicht aufgehoben werden.
  • Bei der Zu- und Vorbereitung von kalten Speisen, am Kuchenbuffet und im Innenraum werden Hygienemasken und Einweghandschuhe getragen.
  • Hygienemasken werden je nach Gebrauch, aber mindestens alle vier Stunden gewechselt. Vor dem Anziehen sowie auch nach dem Ausziehen und Entsorgen der Maske müssen dieHände gereinigt werden.
  • Bei Kontakt mit Lebensmitteln werden Einweghandschuhe getragen. Diese werden stündlich gewechselt.
  • Serviceschürzen und andere Utensilien werden nicht geteilt, resp. bei Schichtwechsel gründlich gereinigt.
  • Bei Krankheitssymptomen werden Helferinnen und Helfer nach Hause geschickt und angewiesen, die Vorgaben des BAG zu befolgen.
 
Besucherinnen und Besucher
  • Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Anlass teilnehmen.
  • Die Gäste haben die Möglichkeit, sich bei Betreten des Festareals die Hände mit einem Händedesinfektionsmittel zu reinigen. Dies ist auch an den Aussenständen vorzusehen.
  • Für den Besuch der Innenbereiche der Veranstaltung ist ein gültiges Zertifikat ab 16 Jahren obligatorisch.
  • Gäste ohne Covid-Zertifikat, die sich im Aussenbereich aufhalten, tragen eine Maske, wenn sie den öffentlich zugänglichen Innenbereich aufsuchen (WC-Anlagen).
  • Gäste, die nicht vor Ort konsumieren (Take Away), müssen kein Zertifikat vorweisen. Für sie gilt die Maskenpflicht im Innenbereich (WC-Anlagen) und die Einhaltung des Abstandes.
  • Auf das Wechseln der Tische soll nach Möglichkeit verzichtet werden.
 
Kommunikation / Ergänzende Massnahmen
  • Auf Festgelände wird mit (BAG-)Plakaten und Aushängen an die Eigenverantwortung derBenutzenden appelliert, die Distanz- und Hygieneregeln weiterhin einzuhalten.
 
Verantwortung Allgemein
Die Verantwortung bezüglich Umsetzung und Einhaltung obliegt dem Organisator. Der Veranstalter bestimmt Marcel Gehring (Mitglied Gattersagi und Gemeinderat) als verantwortliche Person. Alle Beteiligten haben sich zu jeder Zeit an die vom Bundesrat und vom BAG festgelegten Vorschriften zu halten. Die Teilnahme an der Wii-Wanderig und dem Sagifisch erfolgt auf eigene Gefahr bzw. eigenes Risiko.


Informationspflicht
Es ist Aufgabe des Organisators sicherzustellen, dass alle Helferinnen und Helfer sowie Besucherinnen und Besucher detailliert über das Schutzkonzept informiert sind.

Kontrolle und Durchsetzung
Den Anweisungen des Personals auf dem Festgelände ist Folge zu leisten. Ein Verstoss gegen die übergeordneten Vorgaben, die Schutzkonzepte oder die Anweisungen des Personals kann einen Verweis von der Anlage zur Folge haben.

Kommunikation
Die Öffentlichkeit wird über die Webseite der Organisatoren informiert.

GM / 19.09.2021
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